Information für Restaurantbesucher in BW
Liebe Restaurantgäste,
ob geimpft, genesen oder getestet - wir freuen uns sehr auf Sie!
Informationen zur aktuellen Situation erhalten Sie hier:
Bitte beachten Sie, dass bei einem Besuch folgende Regeln eingehalten werden müssen:
Zugang zum Restaurant (auch Hotelrestaurant) in der Alarmstufe I (es gilt 3 G)
Wer hat Zugang (Alternativen)?
■ Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz durch zwei Impfdosen ab 14 Tagen nach der Zweitimpfung
■ Geimpfte, die eine Auffrischungsimpfung (Booster) erhalten haben
■ Geimpfte mit einer Impfung, die anschließend eine Infektion durchlaufen haben ab dem 29. Tag nach
Abnahme des positiven Tests
■ Genesene die danach eine zusätzliche Impfung erhalten haben ab dem Tag der Impfung
■ Genesene für längstens 90 Tage, das Datum der Abnahme des positiven Tests muss mindestens 28 Tage
zurückliegen
■ Kinder bis einschließlich 5 Jahren (unabhängig von einer STIKO-Empfehlung)
■ Kinder bis einschließlich 7 Jahre, die noch nicht eingeschult sind (unabhängig von einer STIKO-Empfeh[1]lung)
■ Schüler bis einschließlich 17 Jahre, die an der regelmäßigen Schultestung teilnehmen und sich durch
Schülerausweis etc. legitimieren können (gilt nicht in den Schulferien)
■ Einsatzkräfte von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Katastrophenschutz, soweit zur Erfüllung des
Einsatzauftrages erforderlich
Wer hat Zugang mit Vorlage eines negativen Antigen-/PCR-Test (Alternativen)?
■ Personen bis einschließlich 17 Jahre (negativer Test erforderlich!)
■ Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (ärztlicher Nachweis und
negativer Test erforderlich!)
■ Personen, für dies es nicht seit mindestens 3 Monaten eine Impfempfehlung der STIKO gibt (negativer
Test erforderlich!)
Was muss kontrolliert werden?
■ Der Impf-, Genesenen- oder Testnachweis muss elektronisch überprüft werden (Das gilt nicht für
Gäste, die keine Bürger der EU sind, keinen Wohnsitz innerhalb der EU haben und außerhalb der EU
geimpft worden sind).
■ Überprüfung der Identität der Gäste (mit dem vorgelegten Nachweis) durch Einsichtnahme in ein
amtliches Ausweisdokument
Was gilt im Betrieb?
■ Abstandsgebot von 1,5 Metern
■ Maskenpflicht ab 6 Jahren (außer bei Verzehr). In Innenräumen FFP2-Masken (oder vergleichbar) für
Personen ab 18 Jahren
■ Pflicht zur Kontaktdatenerfassung (Vor- und Nachname, Anschrift, Datum, Zeitraum der
Anwesenheit und sofern vorhanden die Telefonnummer)
Der Außer-Haus-Verkauf und die Abholung von Speisen sind ohne Einschränkungen notwendig
(es gilt jedoch Maskenpflicht
Ihre Gastgeberfamilie Ralph Stutzmiller und das Team der Forelle